Mit 14 Standorten in Deutschland und 1.100 Mitarbeitern ist Ebner Stolz eine der zehn größten Steuerberatungs- und WP-Gesellschaften. Für den Dipl.-Betriebswirt (BA) und Steuerberater Lorenz Muschal gehören solide steuerrechtliche Kenntnisse zum Muss des Wirtschaftsprüfers.
Ebner Stolz
Steuerwissen gehört dazu
Sie haben das Steuerberaterexamen bereits hinter sich.
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Lorenz Muschal |
Muschal: Ich habe es letztes Jahr abgelegt und bin nun bereits im WP-Examen.
Haben Sie einen Steuerlehrgang zu Hilfe genommen?
Muschal: Ja, wie fast alle, da man sich in kurzer Zeit sehr viel Detailwissen aneignen muss. Das geht so am besten, da die Lehrgänge das Wissen gut strukturiert vermitteln.
Diese Lehrgänge sind nicht gerade billig. Gibt es da finanzielle Unterstützung?
Muschal: Bei Ebner Stolz ist das üblich. Man wird außerdem für eine gewisse Zeit von der Arbeit freigestellt, um sich gründlich auf die Prüfungen vorbereiten zu können.
Hatten Sie sich schon im Studium mit Steuern befasst?
Muschal: Eher am Rande. Meine Studienschwerpunkte während des BA-Studiums bei einer Bank waren Bankbetriebslehre und Finanzen.
Wieso diese Wende zu Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung?
Muschal: Die Finanz- und Bankenkrise erreichte damals ihren Höhepunkt. Da schien mir eine berufliche Zukunft in der Wirtschaftsprüfung verlockender. Zudem reizte es mich, dass man hier auf dem Weg zu den Examina berufsbegleitend ausgebildet wird.
Dann haben Sie das Steuerberaterexamen eher nebenbei gemacht, um sich im WP-Examen die Steuerprüfung zu ersparen?
Muschal: Ganz im Gegenteil. Während meiner ersten Berufsjahre vor der Steuerberaterprüfung wurde mir immer wieder klar, wie wichtig solide Steuerkenntnisse sind. Nicht nur, wenn man später als Steuerberater arbeitet, sondern auch in der Wirtschaftsprüfung.
Sind das nicht zwei getrennte Arbeitsbereiche?
Muschal: Das mag erst einmal so scheinen. Bei der Jahresabschlussprüfung ergeben sich aber oft komplexe Steuerfragen, die erhebliche Auswirkungen auf die Handelsbilanz haben. Zudem erkennt man schnell die steuerliche Situation des Mandanten. Ob sie sich eventuell verbessern lässt und wo Gefahren drohen. Zu einer ganzheitlichen Beurteilung der Rechnungslegung gehört also immer auch die steuerliche Seite.
Dann wollten Sie vermutlich auch nicht den Voll-WP machen? Also die WP-Prüfung ohne die vorige Steuerberaterprüfung.
Muschal: Der Voll-WP kam für mich nicht in Frage, weil ich mich intensiv mit dem Steuerrecht auseinandersetzen wollte, was vor allem während der einjährigen Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen geschah. Das hat sich gelohnt, da die Mandanten einen guten Wirtschaftsprüfer und Berater schätzen.
Ihr Schwerpunkt ist die Prüfung. Ist man da stets auf dem aktuellen Stand des Steuerrechts?
Muschal: Sicher nicht überall. Wir haben jedoch für jedes steuerliche Teilgebiet Experten, die man hinzuziehen kann und die dann gegebenenfalls im Rahmen des Mandats Aufgaben übernehmen oder einen bei einem Projekt unterstützen.