Studienreport Taxation
Als Folge der zunehmenden Vernetzung der Welt gibt es seit 30 Jahren eine Abwärtsspirale bei der Besteuerung von Unternehmen“, fasste US-Finanzministerin Janet Yellen die Probleme bei der Besteuerung von international tätigen Konzernen zusammen. Weil die Höhe der Unternehmenssteuern ein wichtiger Standortfaktor ist und große Firmen mit Milliardengewinnen sehr viel Geld sparen können, wenn sie ihren Sitz in ein Land mit niedrigen Steuersätzen verlegen, begannen die Industrieländer in den neunziger Jahren, die Steuerlast der Wirtschaft kräftig zu reduzieren.
Beispiel Deutschland: Seit 1996, als Gewinne noch mit 59,5 Prozent besteuert wurden, wurden die Unternehmenssteuern in mehreren Schritten auf 30 Prozent halbiert. In Großbritannien gingen sie im selben Zeitraum von 33 auf 19 Prozent zurück, in der Schweiz von 28,5 auf 18 Prozent. In der EU sank die Körperschaftsteuer im letzten Vierteljahrhundert von durchschnittlich 38 auf 21,3 Prozent. Während Hochsteuerländer wie Deutschland auf die internationale Entwicklung eigentlich nur reagierten, betrieben andere EU-Mitglieder mithilfe der Steuern aktive und aggressive Standortpolitik. Dabei fiel vor allem Irland auf. Die noch vor wenigen Jahrzehnten landwirtschaftlich geprägte Inselrepublik lockte mit ihren sehr niedrigen Steuern viele internationale Konzerne an. Von fast 40 Prozent Steuern auf Gewinne Mitte der neunziger Jahre stutzte Irland den Satz Anfang dieses Jahrhunderts auf 12,5 Prozent zurück. Der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten: Aus dem einstigen Armenhaus Europas wurde bald der „keltische Tiger“.
Wie wichtig es dem westeuropäischen Land ist, Großkonzerne möglichst ungeschoren davonkommen zu lassen, zeigte der skurrile Streit zwischen Dublin und Brüssel um Apple. 2016 forderte die EU-Kommission den iPhone-Hersteller auf, 13 Mrd. Euro Steuern an Irland nachzuzahlen. Apple habe eine unzulässige steuerliche Vorzugsbehandlung durch die Regierung in Dublin erfahren, indem es über einen Zeitraum von zehn Jahren gerade mal 0,005 Prozent seiner Gewinne an den Fiskus abführen musste. Die erstaunliche Folge war, dass sich der IT-Konzern gemeinsam mit Irland gegen die Steuernachforderung zur Wehr setzte. Der Fall liegt immer noch beim Europäischen Gerichtshof.
Der Steuerwettbewerb zwischen Ländern ist grundsätzlich zu begrüßen. Er zwingt die Staaten durch die geringeren Steuereinnahmen, ständig ihre Ausgaben zu überprüfen und etwa auf eine schlanke und effiziente Verwaltung zu achten. Ist beispielsweise der Beamtenapparat zu aufgebläht, während sich mit modernen digitalen Prozessen viel Personal einsparen ließe? Bevor das Sparen jedoch zu Lasten der Bürger geht und die notwendigen Funktionen des Staates bedroht sind, muss mit der Abwärtsspirale Schluss sein. Das erfordert ein ständiges Abwägen, was man bei einigen großen Staaten oft vermisst, die ihre Bürokratie zum Ärger der Bürger ständig aufpumpen. Und es geht um Gerechtigkeit. Die nicht gegeben ist, wenn die Bürger und Eigentümer von Personengesellschaften bei der Einkommensteuer und bei Verbrauchsteuern kräftig zur Kasse gebeten werden, während sich Kapitalgesellschaften kaum an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen.
Deshalb ist es ein großer Fortschritt und ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit, dass sich im Oktober dieses Jahres 136 Staaten auf eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmen einigen konnten. Ab 2023 sollen internationale Konzerne mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Damit es sich nicht mehr lohnt, Gewinne in Steueroasen mit niedrigen Sätzen zu verschieben, kann der Fiskus im Heimatstaat der Unternehmen künftig zudem die Differenz einkassieren.
Warum nicht zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und Steuerberater und Master gleichzeitig werden? Mit dem berufsbegleitenden Studiengang „Taxation“, der zum LLM führt, ist das möglich. Harald Beschorner, Kanzler der FOM Hochschule für Oekonomie & Management, erklärt es. Weiter ...
Erstaunlicherweise hat sogar Irland das Abkommen unterzeichnet. Außerdem hat das Land im Oktober ein nationales Gesetz verabschiedet, wonach Firmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro 15 statt 12,5 Prozent Steuern zahlen. Damit will man offenbar neuem Ärger mit anderen europäischen Ländern vorbeugen. Auch US-Präsident Joe Biden hat die Mindestbesteuerung abgesegnet. Voraussetzung war jedoch, dass Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und Spanien auf ihre kürzlich eingeführten nationalen Digitalsteuern verzichten. Diese zielten vor allem auf die großen US-Digitalkonzerne ab, die sich durch das weltweite Verschieben von Gewinnen größtenteils der Besteuerung entziehen.
Nicht nur für IT-Konzerne, für alle Unternehmen sind Steuern ein ständiges Thema. Denn sie sind ein erheblicher Kostenblock, der über Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit, im Extremfall sogar über die Existenz des Unternehmens mitentscheidet. Deswegen gehört es zu den Pflichten des Managements, sämtliche gesetzeskonformen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Sie finden sich im nationalen und internationalen Steuerrecht. Sie aufzuspüren ist die Aufgabe von Steuerfachleuten. Kleinere Unternehmen engagieren in der Regel externe Steuerberater, während größere oft eine eigene Steuerabteilung mit entsprechenden Experten unterhalten.
Allen, die sich von Steuern und Steuerrecht angezogen fühlen — die aktuellen Ereignisse zeigen bereits, wie interessant diese Themen sind — und hier ihre berufliche Zukunft sehen, bieten sich mehrere Ausbildungswege an. Neben dem klassischen BWL- oder Jurastudium und der anschließenden Ausbildung zum Steuerberater gibt es heute viele Studiengänge für betriebliches Steuerwesen oder International Taxation, die mit einem Bachelor oder Master abschließen.
Die Hochschule Stralsund und die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin bieten gemeinsam einen Masterstudiengang Unternehmenssteuerrecht an. Wer es richtig einfädelt, kann bald danach die Steuerberaterprüfung machen, erläutert Prof. Ulrich Niehus. Weiter ...
Sie allein befähigen jedoch nicht zum Steuerberater, dieser Berufstitel muss zusätzlich erworben werden. Die Studiengänge qualifizieren jedoch für die Arbeit in den Steuerabteilungen von Unternehmen und in großen Steuerberatungsgesellschaften, die solche Experten ebenfalls benötigen, auch wenn sie keine Steuerberater sind. Oft werden die Studiengänge auch nachträglich von Steuerberatern absolviert, etwa um sich im internationalen Steuerrecht fit zu machen.
An der Uni Hamburg gibt es den drei Semester dauernden berufsbegleitenden Masterstudiengang International Taxation. Dabei werden die Steuersysteme von rund einem Dutzend Ländern vorgestellt — von den USA über Großbritannien und Italien bis China und Indien. Außerdem geht es um internationale Rechnungslegung, die Besteuerung multinationaler Unternehmen, um Unternehmenskauf und einiges mehr. Neben dem Master erwerben die Absolventen des Studiengangs den Titel „Fachberater/in für internationales Steuerrecht“. Denn wer Experte für Unternehmenssteuern werden will, muss sich mit betriebswirtschaftlichen und juristischen Themen befassen. Viele Teilnehmer bringen bereits Steuerwissen mit — aus ihrem Erststudium mit entsprechenden Vertiefungsfächern oder aus ihrer Assistententätigkeit in der Steuerberatung.
Zum Taxmaster-Studium der Uni Freiburg gehört das Steuerberaterexamen mit dazu. Das gefällt auch Kevin Navarro, der in Hamburg lebt und arbeitet und zuvor schon als Steuerfachangestellter tätig war. Weiter ...
Die Universität Köln bietet den berufsbegleitenden Studiengang für Unternehmensteuerrecht an. Das Programm, das mit dem Master of Laws (LL.M.) abschließt, ist in die Module Grundlagen, nationales, europäisches und internationales Unternehmensteuerrecht sowie Unternehmensbesteuerung und Gestaltungsberatung aufgeteilt. Die Teilnehmer erwerben damit Wissen, das etwa bei der Steueroptimierung oder bei der steuerrechtlichen Gestaltung anlässlich von Unternehmensrestrukturierungen gefragt ist.
Da viele, die sich beruflich mit Steuern befassen wollen, auch das Steuerberaterexamen anstreben, sind einige Taxation-Studiengänge eng mit ihm verzahnt, wie das TaxMaster-Programm der Uni Freiburg. Innerhalb von sieben Semestern kann man dort berufsbegleitend einen Master und das Steuerberaterexamen machen. Bei der „Flexpress“-Variante kann man beide Abschlüsse bereits nach fünf Semestern erwerben.
Die Hochschule Rhein-Waal ist für ihren großen Anteil ausländischer Studenten bekannt. Daher bietet sie den Bachelorstudiengang International Taxation and Law in englischer Sprache. Prof. Norbert Dautzenberg leitet ihn. Weiter ...
Der Master of Taxation der Hochschule Mainz ist ähnlich aufgebaut. Im Anschluss an das fünfsemestrige, berufsbegleitende Studium geht man ins Steuerberaterexamen. Das komplette fünfte Semester ist der Vorbereitung auf diese Prüfung gewidmet.
Die Hochschule Aalen hat ihren Studiengang zum Master of Arts in Taxation mit den Steuer- und Klausurenlehrgängen der Steuerfachschule Dr. Endriss kombiniert. Die Teilnehmer können das Steuerberaterexamen ablegen, sobald sie den Master in der Tasche haben. Dieses „Two-in-one“-Konzept ist auch für berufstätige Studenten interessant, da die Studienkurse und die Steuerlehrgänge an zehn Standorten angeboten werden.
Ein ähnliches Konzept verfolgt die FOM Hochschule für Oekonomie & Management mit dem berufsbegleitenden Masterstudiengang Taxation. Im Anschluss an zwei Semester Studium bereitet man sich ein Jahr lang beim Steuerrechts-Institut Knoll auf die Steuerberaterprüfung vor. Anschließend werden die Steuerberaterklausuren und die Master-Arbeit geschrieben. Den Abschluss bildet die mündliche Steuerberaterprüfung.
Hier findest du Informationen zum Beruf des Steuerberaters und zum Beruf des Wirtschaftsprüfers.
Bei einigen Taxation-Studiengängen wird die betriebliche Steuerlehre mit anderen BWL-Fächern kombiniert. So etwa beim Master of Accounting & Taxation der Mannheim Business School, einem berufsbegleitenden Two-Track-Studium: Wer sich in Richtung Steuerberatung entwickeln will, konzentriert sich auf Taxation, wer den Wirtschaftsprüfer anstrebt, wählt den Accounting-Zweig.
Wer schon früh weiß, dass es später im Beruf in Richtung Steuerexperte gehen willl, kann sich bereits mit einem entsprechenden Bachelorstudiengang darauf vorbereiten. Etwa mit dem der Hochschule Worms: In sieben Semestern erwirbt man Kenntnisse in Steuerrecht und verwandten BWL-Fächern. Damit wird man zugleich auf eine spätere Tätigkeit als Steuerberater vorbereitet. Das Besondere am Wormser Studiengang: Man kann ihn auch als duales Studium absolvieren.
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